Alle neu zugelassenen Busse und schwere Nutzfahrzeuge der Klasse M3 bzw. N3 müssen ab 7. Januar 2029 mit einem ereignisbezogenen Datenspeicher ausgerüstet sein. Für die Bereitstellung der Fahrzeuge zur Homologation gilt die Regelung schon ab dem 7. Januar 2026. Die grundsätzlichen Anforderungen sind in der UN-Regelung 169 festgelegt. Nehmen Sie für mehr Details Kontakt mit uns auf.